Geschafft. Die Regelstudienzeit ist verlängert worden.
Auf gemeinsame Initiative der Studierendenschaften in Rheinland-Pfalz ist eine verlängerte Regelstudienzeit im Hochschulgesetz verankert worden. Das novellierte Hochschulgesetz tritt Oktober 2020 in Kraft. Die Verlängerung gilt:
- für alle Studis mit Status "eingeschrieben" im SoSe2020 (NICHT "beurlaubt"!)
- nicht für Jura- und Medizinstudis (Sache der Bundesgesetzgebung)
Klasse! ...und was jetzt?
Antrag noch nicht gestellt
Als BAföG-Beziehende solltet ihr JETZT den Folgeantrag einsenden. Für eventuelle Förderungslücken werden Nachzahlungen gewährleistet!
Antrag bereits gestellt
Falls euer Antrag aufgrund Förderungshöchstdauer bereits abgelehnt wurde, kontaktiert JETZT eure BAföG-Sachberarbeiter*in und weist mit unserem Factsheet auf die neue Rechtslage hin.
Lasst euch beim Amt nichts erzählen – manche Infos brauchen allerdings eine Weile, bis sie den ganzen Verwaltungsapparat durchdrungen haben. Für einen reibungslosen Verlauf der Verlängerungen setzen wir uns darum auch beim Ministerium für Weiterbildung, Wissenschaft und Kultur (MWWK) für ein konsequentes Durchsetzen der Novelle ein.
Mit euren Fragen zum Thema wendet ihr euch bitte an unsere Sozialreferent*innen unter: