Die Rahmen-Prüfungsordnung

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Aufgrund Corona fand das SoSe 2020 vorwiegend digital statt. Die Rahmen-Prüfungsordnung (PO) regelt die Prüfungen im SoSe 2020 und berücksichtigt die besondere Situation in diesem Semester. Sie ergänzt die Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge in Semestern mit teilweiser oder ausschließlicher digitaler Lehre und enthält betreffende Zusatzregelungen über Praktika, Anwesenheitsregeln, Prüfungen uvm. Den aktuellen Stand könnt ihr hier einsehen. Was hier noch nicht aufgeführt ist (z.B. eine Regelung bzgl. Fehlversuchen, Regelstudienzeit, Prüfungsrücktritt…), ist noch in Bearbeitung bzw. noch nirgends fest geregelt.

Was ihr wissen müsst:

Wann gilt die Rahmen-PO?

Sie gilt für das SoSe2020 (für Prüfungen ab dem 20.07.2020) und das WiSe20/21. Im SoSe2021 kann das Präsidialkollegium noch entscheiden, ob es sich um ein digitales Semester handelt.

Aktive Teilnahme an Veranstaltungen

Die Lehrkräfte können die regelmäßige/ aktive Teilnahme an Veranstaltungen aussetzen. Gibt es Voraussetzungen, die für die Teilnahme an einer Veranstaltung/ Prüfungsleistung/ Zulassung zu einem Modul nötig sind, die ihr aber unverschuldet (auf Grund gesamtgesellschaftliche Umstände) nicht erfüllen könnt, dann ist die Teilnahme auch ohne diese Voraussetzungen möglich

Teil-/ oder Studienleistungen

Diese können auf Antrag der/ des Prüfer*in entfallen, wenn trotzdem die Inhalte und Ziele des Moduls erreicht sind.

Prüfungen

(1) Schriftliche Prüfungen

Schriftliche Prüfungen können als digitale Prüfung stattfinden. Möglichkeiten dafür sind

  • Aus- und Abgabe von Aufgaben per E-Mail
  • Aus- und Abgabe von Aufgaben per Upload
  • Bearbeitung von Aufgaben in einem Portal

Dabei müssen Termine im Vorhinein bestimmt werden und Versand- bzw. Empfangsbestätigungen stattfinden.

Schriftliche Leistungen können in begründeten Fällen in ihrer Bearbeitungszeit verlängert werden. Gründe sind bspw. Betreuung von Kindern/ Pflege von Angehörigen, Zugehörigkeit zur Risikogruppe oder wenn die gesamtgesellschaftlichen Umstände die Bearbeitung erschweren (z.B. eingeschränkter Betrieb von Bib, Laboren, Archiven). Der Antrag muss schriftlich von dem/ der Studierenden an den zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden und eine Zustimmung/ Bestätigung des/ der Prüfer*in enthalten. Die Abgabe von schriftlichen Arbeiten ist in digitaler Form ausreichend (eine gedruckte Version muss innerhalb einer Frist nachgereicht werden, außer der Prüfungsausschuss hält dies nicht für nötig). Als Abgabedatum gilt das Datum des Eingangs der E-Mail bzw. das Hochladedatum in einem Portal.

(2) Mündliche Prüfungen

Der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfenden sorgen für:

  • Technisch störungsfreien Ablauf von Seiten der Universität
  • Einhaltung des Datenschutzes
  • Feststellung der Identität der Studierenden
  • Geeignete Vorkehrungen gegen Täuschungsversuche

Im Fall von technischen Störungen dürfen den Studierenden keine Nachteile entstehen. Solche Nachteile wären bspw. eine Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung in Präsenz u.Ä..

Mündliche Prüfungen können in digitaler Form durchgeführt werden. In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss darüber. Widerspricht die / der Studierende in schriftlicher Form, muss die Prüfung in Präsenz stattfinden. Studierende können darüber hinaus im “Härtefall” beantragen, dass die Prüfung ohne physischen Kontakt stattfindet (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss).

(3) Referate und Präsentationen

Referate und Präsentationen können und dürfen auch in digitaler Form durchgeführt werden!

Prüfungsanmeldung und -rücktritt

Die Anmeldungen zu und Abmeldung von Prüfungsleistungen finden wie bisher auf elektronischem Weg via KLIPS statt.
Sollte das aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss der Umstant fristgerecht dem Prüfungsausschuss mitgeteilt werden. In dem Fall muss die die An- bzw. Abmeldung dort manuell erfolgen. Für einen Rücktritt gelten die Rücktrittsfristen, die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind (außer die / der Prüfer*in legt in KLIPS etwas anderes fest).

Praktika und Auslandsaufenthalte

Können externe Praktika und vorgesehene Auslandsaufenthalte aufgrund Corona nicht stattfinden, können Ersatzleistungen vereinbart werden. Über deren Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Für Schulpraktika der Lehramtsstudiengänge ist das Land RLP zuständig.

Wir arbeiten weiter an der Durchsetzung studentischer Interessen – am Campus und im Land. Wir halten euch über den Verlauf unserer Politik – wie immer – auf dem Laufenden. Bis dahin wünschen wir euch gute Erholung in den Lernpausen und viel Erfolg bei den Prüfungen!