Wohin muss ich mich wenden, wenn…
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….mein/e Dozent/in länger als 4 Wochen für die Korrektur meiner Prüfungen braucht und ich dringend meine Noten wissen muss?
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….mein/e Dozent/in einen Fehltermin statt, laut PO vorgesehen, zwei Terminen zulässt?
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…. ich sonstige Probleme mit einem/r Dozent/in habe?
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…. ich ein Problem mit dem Hochschulprüfungsamt oder dem Studierendensekretariat habe?
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…. ich keinen Seminarplatz erhalten habe oder eines meiner Seminare räumlich überfüllt ist?
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…. ich Hilfe bei meiner Veranstaltungsplanung brauche (als Nichtlehramtsstudierende/r)?
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…. ich Hilfe bei meiner Veranstaltungsplanung brauche (als Lehramtsstudierende/r)?
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… ich Probleme mit meinem Studienverlauf habe wie z.B. Veranstaltungsüberschneidungen?
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…. ich mein Fach oder meine Schulart wechseln will?
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…. ich meine aktuelle Prüfungsordnung suche?
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…. ich meine Prüfung einsehen möchte?
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…. ich Fragen zu oder Probleme mit meinem Praktikum habe?
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…. ich für Tätigkeiten außerhalb des freien Workloadangebotes Workloadpunkte erhalten möchte?
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…. ich mir Leistungen für mein Studium anerkennen lassen möchte?
Zunächst an den/die Dozent/in. Kommt von diesem/dieser keine Reaktion, dann zum Hochschulprüfungsamt und eventuell noch den o. die Modulbeauftragte in Kenntnis setzen.
Den/die Dozent/in auf die Prüfungsordnung hinweisen. Führt dies nicht zur Änderung der Einstellung, dann den AStA & die Fachschaftsvertretung informieren.
An die Fachschaftsvertretung, den/die Modulbeauftragte und/oder an das AStA Referat Studium wenden.
Sich an das AStA-Referat Studium wenden.
Die Fachschaftsvertretung und das AStA-Referat Studium kontaktieren.
Dort hilft das Studierendenbüro weiter.
Dort hilft das Zentrum für Lehrerbildung weiter.
Da ist es ratsam sich an die jeweiligen Modulbeauftragten und als Lehramtsstudierende/r zusätzlich an das ZLB zu wenden.
An das Studierendensekretariat. Bei Problemen die Fachschaft und das AStA-Referat Studium ansprechen.
Da hilft die Internetseite des Hochschulprüfungsamtes.
Eigentlich muss der/die Dozent/in die Prüfung nach der Notenbekanntgabe dem Hochschulprüfungsamt übergeben. In der Regel sieht man seine Prüfung daher beim HPA ein. Oft behalten die Lehrenden die Prüfungen auch und man muss den/die Prüfer/in zur Einsicht kontaktieren.
An das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)
An eine/n Dozent/in und an Frau McConnaughey.
An das Hochschulprüfungsamt.