BAföG 50: Kein Grund zum feiern!

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Das BAföG wird 50 - wir feiern nicht mit!

Am 01.09.2021 feierte das BAföG runden Geburtstag. Ohne uns! Nach 50 Jahren und zahlreichen Reformen sorgt das BAföG nicht mehr für die Chancengleichheit, die es einst garantieren sollte. Wir halten eine RICHTIGE Reform für unabdingbar und unterstützen wie viele Studivertretungen die Forderungen der Kampagne BAföG50.

+++Wo Trendwende?+++

Zwar wurde die Petition der BAföG50-Kampagne am 26.04.2022 mit 29.840 Unterstützenden geschlossen und dem BMBF übergeben, doch die aktuelle BAföG Statistik 2021 des statistischen Bundesamtes liefert erneut wenig Anlass zum Feiern.

Wir schließen uns der Pressemitteilung des fzs vom 12.08.2022 vollumfänglich an und fordern die Umsetzung der notwendigen Strukturreform.

BAföG= BundesAusbildungsrderungsGesetz

Was alle verstehen: mit “BAföG” meinen wir umgangssprächlich die Förderungssumme, die Lernende beantragen können. Zuständig für diese sozialstaatliche Leistung ist das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter der Leitung von Anja Karliczek (CDU) [Stand 24.08.2022: Bettina Stark-Watzinger (FDP) ]. Es setzt sich jeweils zur Hälfte aus staatlichen Zuschüssen und einem zinsfreien Darlehen zusammen, wovon maximal 10.010€ zurückgezahlt werden müssen. (mehr)

Eine staatliche Ausbildungsfinanzierung hat die Aufgaben:

  • für mehr Chancengleichheit zu sorgen, also Menschen unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Bildung zu ermöglichen.
  • den Lebensunterhalt für ein Vollzeitstudium zu sichern, frei von finanziellen Sorgen. (mehr, mehr, mehr)

Themenüberblick:

Es war einmal vor 50 Jahren...

…das Ziel des BAföGs, Schüler*innen und Studierenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung ihrer Ausbildung zu helfen. Damals war das BAföG ein vollständiger Vollzuschuss und förderte fast die Hälfte der Studis.

Seitdem hat sich Vieles verändert:

Im Laufe der 70er und 80er wurde der Vollzuschuss durch verschiedene Darlehensregelungen ersetzt, und letztlich 1990 die noch heute geltende Regelung eingeführt. 10 Jahre darauf folgte die Verschuldungsobergrenze.
Bedarfssätze und Freibeträge wurden mehrfach angepasst, was den Abwärtstrend jedoch nicht ausbremste: das BAföG fördert einen zunehmend schrumpfenden Anteil. (mehr)

Stand 2021: Es braucht eine RICHTIGE Reform!

BAföG fördert zu wenige Menschen!

Während die Zahl der Studierenden kontinuierlich steigt, von ca. 1,8 Mio. (2003) auf ca. 3 Mio. (2020), befindet sich die Geförderten-Quote im Sinkflug und erreicht aktuell mit weniger als 11% ihren historischen Tiefstand. 1971 waren es noch 44%.

Gleichzeitig verringert sich auch die Zahl der Studierenden mit nicht-akadamischem Hintergrund, was gar nicht für das Instrument spricht, welches ursprünglich für sozio-ökonomische Chancengleichheit sorgen sollte. Den in der BAföG-Novelle von 2019 angehobenen Bedarfs-Höchstsatz erhalten vorwiegend Studierende aus niedrigen Einkommensschichten. Allerdings werden immer weniger Studierende des unteren und mittleren Mittelstandes gefördert. Sprich: für eine “ausreichende” Förderung müssen die wirtschaftlich-sozialen Voraussetzungen extem gering sein.

Außerdem baut das aktuelle BAföG auf einem veralteten Familienbild auf. Noch immer müssen Unterlagen von den Eltern eingetrieben werden. Wenn das nicht möglich ist, verfällt der Anspruch auf Förderung. Studierende, deren Eltern laut BAföGesetz dazu in der Lage sind, ihre Kinder finanziell zu unterstützen, dies aber nicht können oder wollen, haben ebenfalls keine Chance auf Bezuschussung. Für solche Fälle bleibt momentan als einzige Lösung: die eigenen Eltern verklagen.

BAföG fördert nur zur Hälfte!

Der Einfluss historischer Ereignisse auf die Förderungsquote ist offensichtlich: sie sank beispielsweise 1974 bei der Abschaffung des Vollzuschusses sowie 1982 bei der Einführung des Schuldenzwangs. (mehr)

Seit der Vollzuschuss Geschichte ist, befürchten viele eine Verschuldung nach dem Studium, was dazu führt, dass Ausbildungen frühzeitig abgebrochen – oder schlimmer: nie begonnen werden. So gab jede*r fünfte Studienabbrecher*in an, das Studium sei letztendlich an der Finanzierung gescheitert. Die Doppelbelastung von Job und Studium sei nicht zu bewältigen gewesen. (mehr)

Wir sagen: beim Versuch sozialen Ausgleich zu schaffen, sollten auch die Startbedingungen ins Berufsleben die gleichen sein, und zwar schuldenfrei!

BAföG fördert nicht ausreichend!

Wer jetzt die gesamt Förderhöhe erhält, gehört doch dann aber zu den glücklichen 8%, denen geht’s doch gut im Studium, oder? Mal abgesehen von der darauf folgenden Verschuldung: NEIN!
Für Studierende setzt sich seit August 2021 der BAföG-Höchstsatz folgendermaßen zusammen: 427€ Lebensunterhalt + 325€ Wohnpauschale = 752€. Wer selbstständig Versicherungen zahlen muss, bekommt insgesamt 861€.
 
Bilden 427€ Lebensunterhaltungskosten die Lebensrealitäten von Studierenden ab?

Dazu das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS): 

Auch wenn die bezogen auf die unteren 15% ausgewiesenen Beträge vereinzelt den Eindruck erwecken, dass man mit diesem Betrag „über die Runden kommen“ kann, ist die nur noch in wenigen Fällen der Fall. Zudem sind dabei die häufig extrem niedrigen und höchstwahrscheinlich unterhalb des physiologischen Existenzminimums liegenden Ausgaben für Ernährung ebenso zu berücksichtigen wie die in der Sozialerhebung nicht berücksichtigten Ausgaben für Körperpflege [, Menstruationsprodukte] und Innenausstattung, die […] mit etwa 100 Euro zu Buche schlagen […]. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wäre wahrscheinlich ein Förderunghöchstsatz von 500 bis 550 Euro angemessen […].” (hier, S.82)

Also nein.

 

Und wie realistisch ist eine Wohnpauschale von 325€?

Zunächst einmal ist eine allgemeine Pauschale als Instrument überhaupt fragwürdig. Es macht schließlich einen großen Unterschied, ob Wohnraum in Germersheim oder in München bezahlt werden will. Die grandiose Idee der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Studierende sollen ihre Standortwahl also einfach von den Mieten abhängig machen? Alles klärchen!
Laut FiBS lagen schon 2016 die meisten Mieten vielerorts über 300€. Mit diesem oder einem geringeren Budget konnten noch am ehesten Plätze in Studiwohnheimen finanziert werden, welche jedoch zunehmend teurer werden.(hier, S.82) Da sich diese Einschätzungen auf die Sozialerhebung 2016 beziehen, ist angesichts steigender Mieten davon auszugehen, dass der Bedarf jetzt noch höher ist.

Ist das BAföG verfassungswidrig?

2015 klagte eine Studentin gegen ihren BAFöG Betrag. Im Mai 2021 kam das Bundesverwaltungsgericht schließlich zu der Einschätzung, dass die Berechnung der BAföG-Sätze für den Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Darum landete der Fall beim Bundesverfassungsgericht. (mehr)
Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes begründete dieses damit,
“dass die Bundesregierung mit ihrer 2015 geltenden BAföG-Ausgestaltung gegen das im Grundgesetz garantierte Teilhaberecht verstoßen habe. Dieses verpflichte den Gesetzgeber, für die Wahrung gleicher Bildungschancen Sorge zu tragen – unabhängig von den “Besitzverhältnissen der Eltern” und so gestaltet, dass soziale Gegensätze hinreichend ausgeglichen würden und die soziale Durchlässigkeit gewährleistet werde. […] Denn schon die Art, wie der “strittige Bedarfssatz” ermittelt worden sei, halte der verfassungsrechtlichen Prüfung “nicht stand”, sei also nicht mit dem Recht auf gleiche Bildungschancen vereinbar.” – zusammengefasst von J.M. Wiarda (hier)

Aus diesen zentralen und vielen weiteren Gründen unterstützen wir die Forderung nach einer umfassenden Reform des BAföG.

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